Es erwarten Sie liebevoll eingerichtete Zimmer für erholsame Urlaubstage.
Die Stadt Eisenach erhebt eine Tourismusförderabgabe auf privat veranlasste Übernachtungen. Die Beherbergungsbetriebe sind verpflichtet, diese Abgabe einzufordern und an die Stadt weiterzugeben. Alle weiteren Informationen erhalten Sie in der jeweiligen Unterkunft.
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.